Beleihungswertgutachten von Sachverständigen, die nach § 16 PfandBG arbeiten
In Deutschland werden Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG ausgestellt. Dazu zählen ausführliche Dokumentationen in Form von Fotos der gesamten Grundstücke inklusive Gebäude, Mängel, Anbauten, Beschädigungen und Aufwertungen aller Art. Dadurch erhalten Banken etwa einen kompletten Blick auf den Zustand der Immobilie und können unsere Berechnung nachvollziehen. Dazu prüfen wir auch die Bausubstanz oder die Statik, insbesondere bei älteren Gebäuden oder ermitteln, ob einer Renovierung benötigt wird oder ob durch eine solche gerade ausgeführt der Wert sogar gestiegen ist. Anhand von Lagebeschreibungen und Bestimmungen des Standortes wird deutlich, ob der Beleihungswert in Zukunft zu halten ist. Unser Beleihungswertgutachten konnte schon etlichen Personen in München dabei helfen, zu erfreulichen Endergebnissen zu gelangen. Der Ablauf der Erstellung wird komplett von unseren Experten übernommen, Sie müssen sich dabei um nichts kümmern. Wir kommen zu Ihnen vor Ort, besichtigen das Gebäude und das Grundstück, starten mit der Analyse und erzeugen aufgrund dieser ein Gutachten, auf das Sie Ihr Anliegen stützen können.
